Behandlungsfehler: Wie der MDK hilft

Fehler können jedem passieren – auch Ärzten. Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, kann Ihre Krankenkasse den MDK damit beauftragen, für Sie ein medizinisches Gutachten erstellen zu lassen.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Von einem Behandlungsfehler spricht man, wenn eine ärztliche, zahnärztliche, pflegerische oder sonstige medizinische Behandlung nicht angemessen, nicht sorgfältig, nicht richtig oder nicht zeitgerecht durchgeführt wird. Das ist beispielsweise der Fall, wenn

  • die Behandlung nicht nach den anerkannten Regeln der medizinischen Wissenschaft erfolgt,

  • eine gebotene Behandlung unterbleibt oder zu spät begonnen wird,
  • eine Diagnose trotz klarer Anzeichen nicht gestellt wird,

  • ein Patient unzureichend über die Behandlung aufgeklärt wird.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich einen Behandlungsfehler vermute?

Suchen Sie zunächst das persönliche Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt. Wenn Ihre Bedenken dabei nicht ausgeräumt werden, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Wenn es um vermutete Fehler bei der Pflege durch einen Pflegedienst oder ein Pflegeheim geht, ist Ihre Pflegekasse der richtige Ansprechpartner.

Die gesetzlichen Krankenkassen und die Pflegekassen sind verpflichtet, Patienten zu unterstützen, wenn der Verdacht eines Behandlungsfehlers besteht. Die Kassen können den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung damit beauftragen, den Sachverhalt zu prüfen. Der MDK Nordrhein verfügt über ein Team von Fachleuten, die auf die Begutachtung von vermuteten Behandlungsfehlern spezialisiert sind.

Welche Unterlagen sind nötig, um den Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu prüfen?

Medizinische Unterlagen

Um den Behandlungsprozess möglichst genau nachvollziehen zu können, müssen die Behandlungsunterlagen vorliegen – je vollständiger, desto besser. Dazu gehören zum Beispiel Arztbriefe, Operationsberichte, Röntgenbilder, Laborwerte oder Patientenakten. Als Patient haben Sie ein Recht darauf, alle Unterlagen, die mit Ihrer Behandlung zu tun haben, einzusehen.

Erklärung über die Entbindung der Schweigepflicht

Ihre Krankenkasse unterstützt Sie dabei, die entsprechenden Unterlagen zu beschaffen. Damit die Kasse in Ihrem Auftrag Dokumente und Informationen anfordern kann, müssen Sie die Ärzte, die Sie behandelt haben, von der Schweigepflicht entbinden. Andernfalls dürfen diese keine Auskunft geben. Einen Vordruck für die Erklärung erhalten Sie in der Regel bei Ihrer Krankenkasse.

Gedächtnisprotokoll

Als Ergänzung zu den Behandlungsunterlagen sollten Sie ein Gedächtnisprotokoll erstellen, in dem Sie möglichst detailliert den Behandlungsablauf beschreiben: Wer hat wann und wo was gemacht? Erläutern Sie auch, an welcher Stelle der Behandlung Sie einen Behandlungsfehler vermuten und aus welchem Grund. Das Protokoll sollte auch die Namen der behandelnden Ärzte enthalten und mögliche Zeugen benennen.

  • Welche Beschwerden oder Behinderungen sind für Sie die Folge eines Fehlers bei Ihrer Behandlung? Mussten Sie länger oder zusätzlich behandelt werden?

  • Können Sie den Behandlungsverlauf beschreiben, in dem aus Ihrer Sicht der Fehler aufgetreten ist? Wie war die zeitliche Abfolge? An welchem Ort/welchen Orten fand die Behandlung statt?
  • Wer hat Sie behandelt? Bitte listen Sie möglichst alle Ärzte, Therapeuten und Krankenhausmitarbeiter in diesem Zusammenhang auf.
  • Kann jemand Ihre Vermutung bestätigen (Angehörige, Zimmernachbarn, Ärzte, Pflegekräfte o. a.)?
  • Sind Sie zuvor in einem Aufklärungsgespräch darüber informiert worden, dass der Schaden, den Sie erlitten haben, auftreten kann?
  • Haben Sie mit Ihrem Behandler über den Schaden gesprochen? Was hat er Ihnen erklärt?

Wie geht der MDK vor, wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht?

Wenn Sie vermuten, dass bei Ihrer Behandlung ein Fehler passiert ist, informieren Sie Ihre Krankenkasse. Die Kasse kann den MDK Nordrhein damit beauftragen, den Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu prüfen. Dafür werten die MDK-Fachleute Ihre Krankenunterlagen und das Gedächtnisprotokoll aus, das Sie über den Behandlungsverlauf verfasst haben. Zur Beurteilung des Sachverhalts ziehen sie außerdem medizinische Leitlinien und andere wissenschaftliche Quellen heran, die den aktuellen Stand der Medizin zum Zeitpunkt der Behandlung wiedergeben.

Die Ärztinnen und Ärzte des MDK Nordrhein prüfen, ob der Verdacht auf einen Behandlungsfehler begründet ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, untersuchen die Gutachter, ob Sie einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben und ob dieser Schaden durch den Behandlungsfehler verursacht wurde. Nur in diesem Fall haben Schadensersatzforderungen Aussicht auf Erfolg. Dieses Gutachten ist für Sie kostenlos.

Weitere Informationen – etwa zum Thema Gerichtsverfahren bei Behandlungsfehlern – finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Einen Überblick über Ihre Rechte als Patient finden Sie in dieser Broschüre zum Patientenrechtegesetz des Patientenbeauftragten der Bundesregierung.