Mädchen hat eine Refraktions-Messbrille aufgesetzt

Hilfsmittel: Der MDK achtet auf Qualität

Ob Hörgerät, orthopädische Schuhe oder ein Gerät zur Sauerstofftherapie: Hilfsmittel können kranken oder behinderten Menschen das Leben deutlich leichter machen. Aber welches Hilfsmittel ist das richtige? Und ist es auch korrekt angepasst? Zu diesen Fragen können die Krankenkassen die Hilfsmittelexperten des MDK Nordrhein zu Rate ziehen. 

Was sind Hilfsmittel?

Hilfsmittel sind technische Hilfen für behinderte, kranke oder pflegebedürftige Menschen. Sie sollen den Erfolg einer Behandlung sichern, einer drohenden Behinderung vorbeugen oder eine vorübergehende oder dauerhafte Funktionseinschränkung ausgleichen. Das kann also zum Beispiel ein Rollator oder Rollstuhl sein, aber auch ein Kompressionsstrumpf oder eine Insulinpumpe. Hilfsmittel müssen durch den Arzt verordnet werden, damit die Krankenkasse die Kosten für ein Hilfsmittel übernehmen kann. Auf dem Rezept sollten das benötigte Hilfsmittel und die medizinische Notwendigkeit möglichst genau bezeichnet sein.

Warum prüft der MDK meinen Antrag auf ein Hilfsmittel?

Bevor sie ein Hilfsmittel bewilligen, können die Krankenkassen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einer Prüfung beauftragen. Das geschieht vor allem dann, wenn es um eine besonders komplexe oder aufwendige Versorgung geht.

Gerade bei komplexen Hilfsmittelverordnungen, wie zum Beispiel einer Arm- oder Beinprothese, lädt der MDK Nordrhein die Betroffnen in eines seiner Beratungs- und Begutachtungszentren (BBZ) ein. Falls nötig, besuchen die Gutachter Versicherte auch zu Hause. Bei der Untersuchung schauen die Experten, wie stark und in welchem Umfang die krankheitsbedingten Einschränkungen die Person im Alltag beeinträchtigen. Ziel der sozialmedizinischen Beratung ist eine angmessene und qualitativ gute Hilfsmittelversorgung, die die individuellen Lebensumstände berücksichtigt.

Dafür untersuchen eine Ärztin oder ein Arzt die Betroffenen genau. Bei Bedarf überprüft ein Orthopädiemechanikermeister die technische Seite der beantragten Versorgung, etwa bei der Frage nach einem geeigneten Rollstuhl. Die Krankenkasse erhält dann zwei detaillierte Gutachten: ein sozialmedizinisches, das beispielsweise die medizinische Notwendigkeit eines bestimmten Hilfsmittels beurteilt, und ein orthopädietechnisches, das konkrete Vorschläge für die technische Ausstattung dieses Hilfsmittels enthält und gegebenenfalls Alternativen zum beantragten Modell benennt. 

Die Experten des MDK Nordrhein prüfen sorgfältig,

  • ob das beantragte Hilfsmittel notwendig, zweckmäßig und für Sie und Ihre Lebenssituation geeignet ist,
  • ob Sie dadurch in Ihrem Alltag besser zurecht kommen können, 
  • ob es bessere oder wirtschaftlichere Alternativen gibt und
  • ob Sie möglicherweise eine Schulung benötigen, damit Sie das Hilfsmittel bestmöglich nutzen können.

Gleichzeitig hat der MDK den Auftrag, Sie in Bezug auf das beantragte Hilfsmittel zu beraten und Ihnen eine an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste Versorgung zu empfehlen. Der MDK Nordrhein hat für diese Beratung und die Begutachtungen eigens interdisziplinäre Teams aus Sozialmedizinerinnen und Sozialmedizinern, Orthopädietechnikermeistern und Pflegefachkräften gebildet.

Wenn Sie mit einem Hilfsmittel Probleme haben, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Die Kasse kann den MDK Nordrhein dann damit beauftragen, das Hilfsmittel noch einmal zu überprüfen. Wenn die Gutachter dabei feststellen, dass die Hilfsmittelversorgung Mängel hat und nicht so ist, wie sie sein sollte, informieren sie Ihre Krankenkasse darüber. Die Kasse kann dann den Leistungserbringer (zum Beispiel das Sanitätshaus) auffordern, nachzubessern – damit Sie wirklich bestmöglich versorgt sind.